• Sachkundenachweis für Hundehalter gemäß Landeshundegesetz

Sachkunde-Nachweis

Jedem Hundehalter muss lt. § 11 Absatz 3 des Landeshundegesetz NRW eine Sachkundebescheinigung erteilt werden. Dies gilt für Hunde mit einer Grösse von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg. Wir haben an einer entsprechenden Fortbildung teilgenommen, so dass Sie den Sachkundenachweis bequem in unserer Praxis ablegen können. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin und bringen Sie etwas Zeit mit. Sie erhalten von uns dann die Fragebögen, die Sie in Ruhe direkt in der Praxis ausfüllen. Im Anschluss werden die Fragebögen korrigiert und es findet ein abschließendes Gespräch mit einer unserer Tierärztinnen statt, in dem die Fragen und Antworten im Bedarfsfall noch einmal besprochen werden. Wenn Sie den Test bestanden haben, wird Ihnen die Sachkundebescheinigung direkt vor Ort ausgestellt. Zur Vorbereitung werden die Fragebögen und Lösungsschablonen von der Tierärztekammer zur Verfügung gestellt: Sachkundebescheinigung (Tierärztekammer Nordrhein)