Die Gebührenordnung für Tierärzte wurde zum 27.07.2017 nach langer Zeit angepasst. Da die letzte Anpassung im Jahr 2008 vorgenommen wurde, wurde sie nun um 12 % erhöht.

Als Tierärzte sind wir verpflichtet, uns zwingend an die GOT zu halten und den einfachen GOT Satz keinesfalls zu unterschreiten.

Da wir bei unseren Behandlungen fast immer nur den einfachen Satz berechnen, mussten wir dementsprechend unsere Preise ebenfalls anpassen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.